Ich war allerdings immer der Meinung, das lebenslänglich bestenfalls 15 Jahre bedeutet, was ich unter dem Begriff *lebenslänglich*nie wirklich verstanden hab'...
Ich hatte vorher auch immer gedacht, daß "lebenslänglich"
maximal 25 Jahre bedeutet; mindestens -
bei guter Führung - 15 Jahre.
Aber das stimmt so nicht.
Nach frühestens 15 Jahren
kann ein Gnadengesuch erstellt werden.
Aber wenn es abgelehnt wird, "brummt" der Häftling weiter.
Frank´s Gnadengesuche sind bisher alle abgelehnt worden, weil er weiterhin als gefährlich eingestuft wird.
Wie auch sollte sich daran etwas ändern, wenn er keine Therapie bekommt?
Also: lebenslänglich bedeutet zunächst einmal lebenslänglich.....