Geradewegs die Sprache verschlagen hat es mich vor wenigen Tagen, als ich vom aktuellen Gesetzesentwurf der ehrenwerten Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) gelesen habe.
Nun also soll eine Beschneidung, die mit Einwilligung der Eltern und nach den Regeln der ärztlichen Kunst vorgenommen wird, zwar eine Körperverletzung bleiben, aber nicht rechtswidrig und somit nicht strafbar sein.
Auszüge aus der „Rheinischen Post“ vom 26.9.:(
http://nachrichten.rp-online.de/politik/gesetzentwurf-beschneidung-soll-straffrei-bleiben-1.3008971 )
„Nach dem Willen von Leutheusser-Schnarrenberger soll im Kindschaftsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs ein Paragraf angehängt werden, der klarstellt, dass Eltern unter bestimmten Voraussetzungen in die Beschneidung ihres Sohnes einwilligen können.“Wieso eigentlich „einwilligen“? Niemand zwingt die Eltern dazu.
Die Beschneidung wird üblicherweise von den Eltern veranlasst!
Doch weiter in der „Rheinischen Post“:
„Eltern müssten den Kindeswillen bei der Frage miteinbeziehen. (…) Den Plänen zufolge soll in der Regel ein Arzt die Beschneidung vornehmen. Innerhalb der ersten sechs Lebensmonate eines Kindes könnten dies aber auch Personen sein, die von ihrer Religionsgemeinschaft dafür vorgesehen seien, sagte der Ministeriumssprecher. "Diese Personen müssen die Beschneidung genauso gut wie ein Arzt beherrschen", betonte er.“Die Eltern werden also den Kindeswillen ihres 6 Monate alten Säuglings miteinbeziehen….?
Die Beschneidung ist eine Operation, ein medizinischer Eingriff.
In Deutschland dürfen solche Eingriffe nur Leute mit ärztlicher Approbation oder aber, wenn überhaupt, anerkannte Heilpraktiker durchführen.
Nun also darf jeder selbsternannte „Beschneider“ mit dem medizinischen Kenntnisstand eines Metzgers und ohne jegliche nachweisbare medizinische Ausbildung Kinder verstümmeln?
Gehen die dann noch straffrei aus, wenn es zu Komplikationen kommt und das Kind verblutet oder andere irreversible Schäden nimmt?
Der größte Klopper allerdings:
„Der Gesetzesvorschlag verzichtet ausdrücklich darauf, auf die religiöse Motivation der Eltern einzugehen. Die Rechtspraxis sähe sich sonst "vor die schwierige Aufgabe gestellt, den Inhalt religiöser Überzeugungen ermitteln zu müssen", zitierte die "Süddeutsche Zeitung" aus dem Papier des Ministeriums.“Das hieße im Klartext, dass Säuglinge letztlich sogar noch ohne jegliche religiöse Motivation beschnitten werden dürften.
Jedem pädophilen Elternpärchen wäre es also erlaubt, ihre Kinder zu verstümmeln!
Wie will eine solche beispiellos kranke Politik nun zukünftig ein Beschneidungsverbot für Mädchen begründen?
Das ist doch wohl Rechtsbeugung in höchster Vollendung!
Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit wird ebenso wie das Grundrecht auf Glaubensfreiheit unterlaufen.
Wieviel ist das Recht eines Kindes unseren Politikern wert?
Ich kann Euch nur bitten:
Beteiligt Euch an der Petition gegen die Beschneidung!:https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2012/_07/_23/Petition_26078.html